In einem ersten unverbindlichen, persönlichen Gespräch lernen wir uns gegenseitig kennen – dabei haben Sie die Möglichkeit für sich selbst herauszufinden, ob ich für Sie die richtige Therapeutin bin und ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. In diesem ersten Aufeinandertreffen können Sie mir schildern, was Sie zu mir führt und wie Sie sich eine gut gelingende Therapie vorstellen. Gemeinsam bzw. in Abstimmung mit Ihnen werden Behandlungsziele / Veränderungswünsche definiert und weitere organisatorische Fragen geklärt. Bei einer Entscheidung für eine gemeinsame Zusammenarbeit, werden erste Folgetermine vereinbart. Darauf folgt eine genaue Symptomerhebung bzw. Anamnese, sowie die Erstellung eines individuellen Therapieplanes – dabei behalten Sie Ihre volle Entscheidungsfähigkeit und haben die Kontrolle über den gemeinsamen therapeutischen Prozess.
Die Gesamtdauer der Therapie ist individuell unterschiedlich und richtet sich nach Ihrem Beschwerdebild, Ihrer Motivation und Ihren Zielen. Sie können die Therapie jederzeit beenden. Unsicherheiten, bestehende, oder aufkommende Zweifel bitte ich mir gegenüber zu äußern, damit wir gemeinsam darüber sprechen, sowie Mittel und Wege für eine gewinnbringende Therapie finden können.
Eine Therapieeinheit umfasst 50 Minuten und findet je nach Bedarf 1x wöchentlich, oder alle 2 Wochen frequentiert statt. Diese therapeutischen Sitzungen belaufen sich auf 120,00 Euro – so auch der Erstgesprächstermin. Ich arbeite gerne mit Kindern, jungen Erwachsenen, Erwachsenen, Paaren und Gruppen. Eine paartherapeutische Sitzung dauert in der Regel 2 Einheiten und beläuft sich gesamt auf 240,00 Euro.
Die Verrechnung des vereinbarten Honorars erfolgt in der Regel bargeldlos mittels Bankomat-Kasse oder in bar gegen Ende der jeweiligen Sitzungseinheit. Sollten Sie in bar bezahlen wollen, bringen Sie bitte den Betrag möglichst genau mit.
Sollten Sie einen zuvor vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie höflich mir dies bis 24h vorher telefonisch (per Anruf, oder SMS) bekannt zu geben – ansonsten wird Ihnen unser verabsäumter Termin zur Gänze in Rechnung gestellt, da der Termin für Sie freigehalten wurde.
Für Ihre Psychotherapie ist ein Kostenzuschuss bzw. eine Teilkostenrückerstattung Ihrer Krankenkassen möglich sowie ggf. auch noch durch private Versicherungsträger (ähnlich dem Wahlarzt-System).
Den Kostenzuschuss bzw. die Teilkostenrückerstattung Ihrer Krankenversicherung bekommen Sie, nachdem Sie die von Ihnen zuvor bezahlte Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger einreichen, wieder zurückerstattet (ähnlich dem Wahlarzt-System). Aktuelle Rückerstattungsbeträge:
Für die Gewährung des Kostenzuschusses bei Vorliegen/Feststellung einer krankheitswertig klassifizierbaren Diagnose, muss spätestens bis zur 2. Therapiesitzung auf einem eigenen Formular eine ärztliche Vorstellung (bspw. in Form einer Zuweisung/Überweisung für eine Psychotherapie vom Hausarzt) bestätigt werden.
Der Kostenzuschuss wird nach Einreichen der Honorarnote (auf der in diesem Fall eine Diagnose stehen muss), Ihrer Zahlungsbestätigung und der Bestätigung der ärztlichen Untersuchung von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet.
Für die ersten 10 Sitzungen reicht meist die ärztliche Bestätigung. Für einen weiteren Kostenzuschuss muss bis spätestens vor der 10. Sitzung ein entsprechender Antrag gestellt werden (diesen erhalten Sie ausgefüllt von mir). Üblicherweise wird eine bestimmte Anzahl an Sitzungen gewährt und wenn notwendig muss eine neuerliche Verlängerung anschließend wieder beantragt werden.
Wenn Sie NICHT möchten, dass eine offizielle Diagnose gestellt wird oder wenn Sie Ihre Psychotherapie als Beratung in Anspruch nehmen möchten, ist das festgelegte Honorar zur Gänze von Ihnen als Selbstzahler*in zu tragen. Ein Kostenzuschuss kann bei einer Beratung NICHT beantragt werden.
Private Zusatzkrankenversicherungen für ambulante Heilbehandlungen erstatten häufig einen weiteren Teil der Therapiekosten (je nach Versicherungspaket bis zu einem bestimmten jährlichen Maximalbetrag) zurück. Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte persönlich ab, wie eine diesbezügliche Regelung in Ihrer Zusatzversicherung vorgesehen ist.
Ggf. können die Kosten für eine Psychotherapie im Einzelfall auch im Steuerausgleich als "Außerordentliche Kosten" geltend gemacht werden. Auch Beratungs-, Coaching- oder Supervisionaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (für Angestellte) bzw. Betriebsausgaben (für Selbständige) darstellen, wenn Sie dazu beruflich veranlasst sind (z. B. Personen in medizinischen und Gesundheitsberufen). Am Besten erkundigen Sie sich (vorab) bei Ihrem/Ihrer Steuerberater*in oder beim Finanzamt.
Mag.a Sarah Pramberger, BA.pth, Verhaltenstherapeutin EN 14297,
in Weiterbildung zur Sexualtherapeutin (AVM)
+43 677 61 07 15 07 • info@praxis-pramberger.at
PROJEKT LEBEN®, Herzog-Odilo-Str. 1/1. Stock, 5310 Mondsee
Mag.a Sarah Pramberger, BA.pth, Verhaltenstherapeutin EN 14297,
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